Maßnahme C: Außerschulisches Lern- und Förderprogramm
Anlage: Informationsschreiben der Ministerin an Eltern und Schülerinnen und Schüler
Wichtiger Hinweis:
Anspruchsberechtigt sind alle Schüler, die in diesem Schuljahr eine allgemeinbildende Schule oder ein Fachgymnasium besuchen.
Der Nachweis ist mit der Bestätigung der jeweiligen Schule auf dem Berechtigungsschein einzuholen (Schulstempel und Unterschrift). Infolge der derzeitigen Situation ist die Umsetzung dessen natürlich erschwert, da die Schüler zumeist nicht präsent sind in Schule.
Es wird gebeten, die Nachweiserbringung für die Schüler, die sofort mit der „Nachhilfe“ starten möchten, organisatorisch zu unterstützen (z.B. auch über Scan und Mailverkehr).
Sobald wieder Präsenz für alle in Schule möglich ist, sollen Originalunterlagen gelten.
Unter folgendem Link finden Sie den Brief der Ministerin Bettina Martin: Unterstützungsprogramm_C_Brief der Ministerin