Sehr geehrte Eltern,
nach Information des Gesundheitsamtes möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Für Kinder, deren Geschwister Einrichtungen, Vereine… mit bestätigten Corona-Fällen besuchen, besteht kein Betretungsverbot an der Arndtschule, wenn sie frei von einer mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomatik sind (z.B. Fieber mit einer Temperatur ab 38°C, Husten, Schnupfen (nur in Verbindung mit vorgenannter Symptomatik).
Mit freundlichen Grüßen
H. Kehl
Schulterin