Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Bezüglich der Neuregelungen bei der Essensbestellung finden Sie hier einen weiteren Brief auch mit Hinweisen zur möglichen Umstellung: Elternbrief ABO Essen
Weiterer Hinweis:
Elternhäuser, welchen in der ersten Schulwoche durch das ABO-System Geld eingezogen wurde, doch das Essen nicht nutzten, können für die erste Schulwoche eine Rückerstattung des Betrages auf schriftlichen Antrag erhalten.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Essensversorger.
