Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
aufgrund der aktuellen neuen Schul-Corona-Verordnung gemäß § 7 ab 11.01.2021 gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 sowie der 10. Klassen der allgemein bildenden Schulen Folgendes:
• Das Formular zur Gesundheitsbestätigung (Anlage 1) -für die Klassen 5, 6 und 10:
Formular zur Gesundheitsbestätigung
• sowie die Selbsterklärung (Anlage 2) – nur für die Klassen 5, 6:
ist ab dem 11.1.2021 am ersten Tag des Schulbesuches vor Schulbeginn bei den entsprechenden Aufsichtslehrern abzugeben oder ggf. digital der Schule durch die Erziehungsberechtigten vor der ersten Stunde am Montag ausgefüllt und unterschrieben zu übermitteln – ansonsten gilt ein Betreuungsverbot und die Schülerinnen und Schüler müssen wieder nach Hause geschickt werden.
• Aufgrund der hohen Infektionszahlen des SARS-CoV-2 Virus appellieren wir an die Erziehungsberechtigten, die Schülerinnen und Schüler nur in die Schule zu schicken, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden kann.
• Für unsere 10. Jahrgangsstufe findet ab dem 11.01.2021 der Präsenzunterricht in geteilten Gruppen statt.
• Der Betreuungsplan für die unteren Jahrgänge und der Stundenplan für die 10. Klassen sind wie gewohnt unter dem Vertretungsplan zu finden.
• Ist es Ihnen nicht möglich, die Formulare auszudrucken, am ersten Schulbesuchstag mitzugeben oder digital zu versenden, wenden Sie sich bitte an die Klassenleiter/innen für eine direkte Übermittlung.
• Ab Montag (11.1.2021) gilt in der Schule zum Schutz der Gesundheit aller weiterhin:
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- – Das Tragen der Mundnasenbedeckung ausnahmslos für alle Personen mit Betreten des Schulgeländes, auch in den Klassenräumen.
- – Die Beschulung der 5. und 6. Jahrgangsstufe erfolgt in der 2. Etage.
- – Die Beschulung der 10. Jahrgangsstufen erfolgt in der 1. Etage.
- – Um Kontakte zu minimieren, werden die entsprechenden Lehrkräfte nur in den Jahrgangsstufen 5/6 oder in der Klassenstufe 10 eingesetzt.
- – Die Treppen- und Schulhofnutzung für die Schülerinnen und Schüler ist weiterhin getrennt. Gleiches gilt für die sanitären Einrichtungen.
- – Das Einnehmen des Mittagessens erfolgt unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln.
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