Schulbetrieb bei besonderen Witterungsbedingungen

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Liebe Eltern, der Winter steht bevor und besondere Witterungsbedingungen können den Herbst und Winter begleiten. Deshalb geben wir Ihnen die Mitteilung des Bildungsministeriums bekannt:

Wie ist der Schulbetrieb bei besonderen Witterungsbedingungen oder besonderen Ereignissen geregelt?

Bei extremen Witterungsbedingungen wie z. B. Glatteis, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten in eigener Verantwortung, ob ihrem Kind – auch in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten – der Schulweg zuzumuten ist. Die Schulen bieten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten planmäßigen Unterricht an. Sind nur wenige Schüler/innen zum Unterricht erschienen, wird von der Schulleitung ein klassen- oder jahrgangsstufenübergreifender Unterricht organisiert.

Besteht die Gefahr, dass durch extreme Witterungsbedingungen die Schüler die Schule nicht mehr erreichen oder nach dem Unterricht nicht mehr verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil der Schulweg eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde, trifft die örtlich zuständige untere Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung darüber, ob der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss. Bei Gefahr im Verzuge obliegt die Entscheidung über ein früheres Unterrichtsende dem Schulleiter/der Schulleiterin.

Die Lehrkräfte sind grundsätzlich verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen, solange andere Berufstätige unter vergleichbaren Verhältnissen zu ihrem Arbeitsplatz kommen können. Auch wenn nur ein geringer Teil der Schüler/innen anwesend ist, muss Unterricht – ggf. klassen- oder jahrgangsübergreifend – erteilt werden.“

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