Unsere Schulordnung

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Schulordnung der Regionalen Schule „Ernst Moritz Arndt“ Greifswald

Schüler wollen sich in der Schule wohl fühlen, um erfolgreich und angstfrei lernen zu können. Wenn du diese Schule wählst, identifizierst du dich bewusst mit ihren Inhalten und Angeboten. Dafür wird von dir ein freundliches und respektvolles Verhalten nach dieser Schulordnung erwartet.

  1. Der Tagesablauf

Um 7.45 Uhr begeben sich alle Schüler/innen in die Klassen- und Fachräume, in denen die erste Stunde beginnt. Nachmittags muss die Schule nach dem letzten Lern- und Betreuungsangebot verlassen werden. Freitags endet der Schulbetrieb um 14.00 Uhr. Danach verlassen alle Schüler/innen das Haus bis auf jene, die zur Nachschreibestunde für versäumte Klassenarbeiten kommen.

Für ein gesundes Frühstück der Kinder sorgen alle Familien selbst. Die Pausengestaltung ermöglicht ausreichend Zeit, dieses in Ruhe einzunehmen. Es wird gewünscht, dass Schüler/innen ein Pausenbrot, Obst oder Gemüse und ein zuckerreduziertes Getränk mitbringen. Es ist untersagt, Energydrinks im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu konsumieren.

Das Verkaufen und Kaufen von Nahrungsmitteln und Getränken unter den Schüler/innen ist untersagt.

Ein Frühstücksimbiss kann an bestimmten Tagen im unteren Flur gekauft werden.

Das Mittagessen wird ab 11.30 Uhr bis längstens 14.00 Uhr im Speiseraum im Erdgeschoss eingenommen.

 

  1. Verhalten im Schulhaus

In den Unterrichtsräumen müssen Schüler/innen ihre Außenjacken/Überbekleidung und ihre nicht religiös bedingte Kopfbedeckung ablegen, das Handy ausstellen und alle Schulmaterialien auf dem Tisch bereitlegen. Erscheint die Lehrkraft nicht, meldet ein Schüler/eine Schülerin dies nach spätestens 10 Minuten im Sekretariat.

In den Fluren und zu Beginn jeder Unterrichtsstunde grüßen sich Schüler/innen und Lehrer/innen. Im Schulhaus ist das Rennen und Toben aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Unfallgefahr ist zu groß.

Die Lehreraufsicht wird von Schüler/innen der Klasse 10 unterstützt. Ihren Aufforderungen ist ebenfalls Folge zu leisten.

In unterrichtsfreien Zeiten können Schüler/innen den Schulclub aufsuchen, um sich die Zeit mit Spielen und Gesprächen zu vertreiben und sich zu erholen. Der Schulclub schließt um 15.30 Uhr und ist montags und freitags geschlossen.

Der Schulsozialarbeiter hilft bei Sorgen oder Problemen. Er steht auch in akuten Konflikten zur Verfügung. Sein Büro befindet sich in Raum 3.16.

 

  1. Verhalten im Außengelände

In den Hofpausen gibt es abwechslungsreiche Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, sowohl im Innenhof als auch auf dem Spielplatz. Das Fußballspielen ist nur auf dem Kleinfeldsportplatz gestattet.

Der Aufenthalt vor und außerhalb des Schulgeländes ist nicht erlaubt, mit Ausnahme der Neunt- und Zehntklässler/innen, die mit schriftlicher Genehmigung ihrer Eltern in der Mittagspause in die Stadt gehen dürfen.

Fahrräder müssen an den Stellplätzen vor oder neben dem Schulgebäude angeschlossen abgestellt werden. Bei Diebstahl oder Beschädigung ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich. Diese ist für die Inanspruchnahme der Kommunalhaft bei nicht bestehendem privatem Versicherungsschutz zwingend erforderlich. Die Kommunalhaft gilt nicht für Räder, die außerhalb des Schulgeländes abgestellt werden.

Fahren mit Zweirädern jeglicher Art oder Skateboards ist auf dem Schulgelände grundsätzlich nicht gestattet.

 

  1. Sicherheitsbestimmungen

Wir achten andere in ihrem Anderssein, verhalten uns fair und tolerant und treten gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt ein. Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen, die die Ordnung und Sicherheit in der Schule stören können, ist Schülern grundsätzlich nicht erlaubt (z.B. Tiere, Waffen, Messer, Feuerzeuge, Zigaretten und dgl.). Solche Gegenstände können Schüler/innen nach §60 des SG M-V abgenommen werden und werden nur an Erziehungsberechtigte wieder ausgehändigt.

Wird der Stundenbeginn versäumt, entscheidet die betroffene Lehrkraft über die Teilnahme an der verbleibenden Unterrichtszeit.

Der Aufenthalt schulfremder Personen in den Klassenräumen ist zum Schutz aller Schüler/innen untersagt. Ausgenommen davon sind angemeldete Gäste.

Dein Handy gehört dir, deshalb pass auch selbst darauf auf. Für schülereigene und unterrichtsfremde  Gegenstände trägst du allein Verantwortung.

Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller Schüler/innen und Lehrkräfte sind Fotografieren, Filmen sowie Audioaufnahmen streng untersagt!  Sowohl im Schulgebäude als auch im Schulgelände muss das Handy ausgeschaltet bleiben. Es gilt die Handynutzungsordnung.

Für die Erste Hilfe bei Unfällen ist jede Lehrkraft verantwortlich, die mit der Situation konfrontiert wird. Sie kann den Schüler/die Schülerin in das Schulsekretariat schicken und weitere Hilfe veranlassen. Alle Unfälle sind im Schulsekretariat zu melden.

Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist allen Personen untersagt.

Eine Missachtung dieser Anordnung kann wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und des Nichtraucherschutzgesetzes eine Anzeige nach sich ziehen. Das gilt auch für den  Genuss alkoholischer Getränke sowie sonstiger Rauschmittel.

 

  1. Kommunikation

Für Informationen und Bekanntmachungen in der Schule sowie genehmigte Aushänge gibt es im Erdgeschoss Pinnwände sowie das elektronische Board im Mittelaufgang.

Ungenehmigte Werbung, Sammlungen, Befragungen oder Verteilen von Druckschriften sind untersagt.

Das Presserecht in schulischen Angelegenheiten liegt ausschließlich bei der Schulleitung. Lehrermitteilungen können in der 1. großen Pause im Sekretariat abgegeben werden.

Über Informationen des Vertretungsplans gibt auch die Schulhomepage Auskunft.

Die mündliche Kommunikation zwischen Schüler/innen und Erwachsenen ist von Respekt, Akzeptanz und Toleranz geprägt. Den mündlichen und schriftlichen Anweisungen von Lehrkräften und Mitarbeiter/innen des Hauses ist durch die Schüler/innen Folge zu leisten. Die Anweisungen sind dazu bestimmt, die Ordnung und Sicherheit nach Maßgabe der Vorschriften zu gewährleisten.